Kontakt

Eine Heilmittelverordnung vom Arzt ist für das Erhalten einer logopädischen Therapie zwingende Voraussetzung. Dies betrifft sowohl Privat- wie auch Kassenpatient*innen. Verordnende Ärzte können sein: Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Pädaudiolog*innen, Kieferorthopäd*innen, Zahnärzt*innen oder auch Hausärzt*innen. Bei Therapiebeginn darf die Heilmittelverordnung nicht älter als 28 Tage sein.

 

Logopädie am Rathaus
Cornelia Freifrau v. Streit

Hamburger Straße 20
24558 Henstedt-Ulzburg

Telefon: 04193 - 75 45 74 (immer Anrufbeantworter)

eMail: v.streit[at]logopaedie-am-rathaus.de

 

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Fotos: Fotorosanka

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